Medienmitteilung des Bundesamtes für Energie BFE vom 09. November 2018

Erneuerbare Stromproduktion:
Abbau der Wartelisten kommt weiter voran

Im laufenden Jahr konnten insgesamt rund 8500 Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien neu gefördert werden. Dank steigender Strompreise und der ausreichenden Liquidität des Netzzuschlagsfonds stehen für das nächste Jahr mehr Mittel zur Verfügung. Damit werden die Wartelisten deutlich abgebaut und die Wartezeiten verkürzt. Auch bei den Investitionsbeiträgen für die Kleinwasserkraft können 2019 erheblich mehr Mittel gesprochen werden.

Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV) bis 100 kW Leistung

 

Anfang 2018 befanden sich 15'000 Anlagen auf der Warteliste der KLEIV. Im Verlauf des Jahres wurden pro Monat durchschnittlich rund 700 PV-Anlagen neu angemeldet. Bis Ende des Jahres wird die KLEIV an rund 6'800 dieser Anlagen ausbezahlt, insgesamt 178 Millionen Franken.

 

Ausblick 2019:

Bis Ende 2019 wird die KLEIV voraussichtlich für alle Anlagenbetreiber ausbezahlt, die ihr vollständiges Gesuch bis 30. Juni 2018 eingereicht haben. Das betrifft rund 13'500 Anlagen mit einer Leistung von etwa 260 MW. Die Wartezeit bis zur Auszahlung der KLEIV für Betreiber, die ihr Gesuch Ende 2018 einreichen, beträgt rund eineinhalb Jahre. Das Fördervolumen beträgt 100 Millionen Franken.

Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV) ab 100 kW Leistung

 

Anfang 2018 befanden sich 4400 Anlagen auf der Warteliste der GREIV. Bis Ende des Jahres werden 292 Antragsteller eine GREIV-Zusicherung erhalten. Dies entspricht einem Fördervolumen von insgesamt 22 Millionen Franken.

 

Ausblick 2019:

Bis Ende 2019 erhalten voraussichtlich alle Anlagenbetreiber eine GREIV-Zusicherung, die ihr Gesuch bis 30. September 2013 eingereicht hatten. Das betrifft rund 605 realisierte Anlagen mit einer Leistung von etwa 172 MW und 1073 nicht realisierte Anlagen mit einer Leistung von etwa 330 MW. Die Zusicherungen werden im ersten Quartal 2019 ausgestellt. Durch den beschleunigten Abbau kann die Wartefrist halbiert werden. Projektanten, die sich Ende 2018 für die GREIV anmelden, müssen voraussichtlich 2 bis 3 Jahre (bislang 6 Jahre) auf die Zusicherung warten. Das Fördervolumen beträgt 150 Millionen Franken.

Einspeisevergütung für Photovoltaik-, Wind-, Kleinwasserkraft-, Biomasse und Geothermie-Anlagen

 

2018 wurden insgesamt 230 Anlagen in das Einspeisevergütungssystem aufgenommen. Bei den Photovoltaikanlagen wurde die Warteliste bis zu den Anlagen abgebaut, die sich bis und mit 11. Januar 2012 angemeldet hatten.

 

Ausblick 2019:

Die steigenden Strommarktpreise ermöglichen einen wesentlichen Abbau der Warteliste. Baureife oder bereits realisierte Anlagen, welche die vollständigen Unterlagen bis zum 31. Dezember 2017 bei Swissgrid eingereicht hatten, werden im Juli 2019 in das Einspeisevergütungssystem aufgenommen. Es handelt sich dabei um 57 Biomasse-, 79 Kleinwasserkraft- und 2 Windkraftanlagen. Ebenfalls im Juli 2019 in das Einspeisevergütungssystem aufgenommen werden 222 Photovoltaikanlagen ab 100 kW (total 75 MW), die bis und mit 30. April 2012 angemeldet wurden und für die der Betreiber das Wahlrecht zugunsten der Einspeisevergütung ausgeübt hat.

Investitionsbeiträge für Biomasse-Anlagen

 

Seit Anfang Jahr können Investitionsbeiträge für stromproduzierende Klärgas- und Kehrichtverbrennungsanlagen sowie für Holzkraftwerke beantragt werden. 2018 wurden bislang 18 Anträge gestellt, davon wurden bereits 10 Anträge im Umfang von 1,4 Millionen Franken positiv beurteilt.

Investitionsbeiträge für Kleinwasserkraft-Anlagen (300 kW bis 10 MW)

 

Seit Anfang Jahr können Investitionsbeiträge für erheblich erweiterte und erneuerte Kleinwasserkraftwerke beantragt werden. 2018 wurden bislang 22 Anträge gestellt. Bis Ende des Jahres können voraussichtlich Zusicherungen in der Höhe von insgesamt rund 13 Millionen Franken erteilt werden. Das Fördervolumen 2019 wird auf 50 Millionen Franken erhöht, sodass die bereits eingereichten Anträge sowie die ab 2019 hinzukommenden Anträge berücksichtigt werden können.

 

Informationen zu den Investitionsbeiträgen für Grosswasserkraftanlagen sowie zur Marktprämie für bestehende Grosswasserkraftwerke folgen in separaten Medienmitteilungen bis Ende Jahr.

Quelle: Bundesamt für Energie BFE

Wie werden die Fördermassnahmen finanziert?

 

Für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, Stromeffizienzmassnahmen und Gewässersanierungen bezahlen die Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten seit 1. Januar 2018 einen Netzzuschlag von 2,3 Rappen pro Kilowattstunde. Das Geld fliesst in den Netzzuschlagsfonds, aus dem verschiedene Fördermassnahmen finanziert werden (siehe Grafik in der Beilage). Die Höhe der Einspeisevergütung orientiert sich an den Produktionskosten der Anlagen. Bei tiefen Marktpreisen müssen daher mehr Fördermittel aufgewendet werden. Bei höheren Marktpreisen braucht es für die gleiche Anzahl von Anlagen weniger Fördermittel; entsprechend können mehr Anlagen gefördert werden.

Verwendungsarten des Netzzuschlagsfonds

Quelle: Bundesamt für Energie BFE, Medienmitteilung vom 9. November 2018

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