Finanzierung, Förderinstrumente und Rendite

Dank gesunkener Kosten für Material und Installation sowie verbesserter Rahmenbedingungen können heute viele Solaranlagen rentabel gebaut und betrieben werden. Das heisst, der Wert der Solarenergie sowie Einsparungen beim Strombezug bezahlen die Kosten der Anlage zurück.

Wirtschaftlichkeit

Eigenverbrauch

Grafik_Eigenverbrauch

Produzierter Solarstrom (orange Kurve) wird in Echtzeit in den verbundenen Gebäuden (eigen)verbraucht (rot) und ersetzt so den Bezug (blau) von Strom des Stromversorgers zum Tagestarif. Dieser Tarif ist meistens höher als der Tarif für die Einspeisung von Überschussstrom. Je höher der Eigenverbrauch, desto wirtschaftlicher ist daher der Betrieb einer Solaranlage. Der Eigenverbrauch kann mit verschiedenen Massnahmen erhöht werden:

  • Montage der Solarmodule in Ost-West-Ausrichtung. Damit ergibt sich eine ausgeglichene Tagesproduktion und der Eigenverbrauch steigt. Für die Wirtschaftlichkeit ist der positive Effekt höher als der leichte Ertragsverlust im Vergleich zu einer südlich ausgerichteten Anlage.
  • Laden von Elektrofahrzeugen tagsüber mit Solarstrom.
  • Betreiben von Haushaltsgeräte manuell oder automatisch in sonnigen Mittagsstunden.
  • Eine Wärmepumpe kann tagsüber einen Speicher mit Warmwasser heizen, so überschüssigen Solarstrom verbrauchen und ist dafür nachts weniger häufig in Betrieb.
  • Speichern von Solarenergie tagsüber in Batterien. Entsprechend wird weniger ins Netz eingespeist.
  • Abend/Nachts kann die Energie dann im Haus verbraucht und so der Stromkauf verringert werden.

Förderinstrumente und Rahmenbedingungen

Einmalvergütung (EIV)

Die EIV ist eine einmalige Beihilfe von max. 30% an die Investitionskosten einer Solaranlage. Die Höhe der EIV wird jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst, die letzte Absenkung fand per Januar 2023 statt. Es gibt drei Varianten:

Klein (KLEIV)

  • Bis 100 kWp Anlagengrösse
  • Anmeldung nach der Installation. Die Förderung gilt jedoch als sicher.
  • Wartefrist aktuell ca.  > 1 Jahr (Aussage Bundesamt für Energie, Medienmitteilung vom 24. November 2022)
  • Grössere Anlagen können die Kleine EIV erhalten, wenn sie auf den Anteil über 100 kWp verzichten.

Gross (GREIV)

  • 100 kWp bis 50 MWp Anlagengrösse
  • Anmeldung kann auch vor der Installation erfolgen. Förderzusagen werden in der Reihenfolge der Anmeldungen und entsprechend der vorhandenen Fördermittel erteilt.
  • Wartefrist aktuell ca.  > 1 Jahr (Aussage Bundesamt für Energie, Medienmitteilung vom 24. November 2022)

Hohe (HEIV)

  • Folgende Bedingung müssen für die Beantragung für die HEIV erfüllt sein:
  • Die gesamte produzierte Elektrizität muss eingespeist werden
  • Die Anlage muss 15 Jahre ohne Eigenverbrauch betrieben werden
  • Die Anlage muss ein Inbetriebnahmedatum ab 01.01.2023 aufweisen
  • ab 2 kWp Anlagengrösse
  • Bei Anlagen unter 150 kWp beträgt die EIV bis zu 60%
  • Bei Anlagen über 150 kWp wird die Höhe der EIV bei einer Auktion vergeben.
Solar Fassade FAST 86 kWp Zürich Megasol Energie AG 2

Höhe der EIV für integrierte Anlagen

Höhe EIV = Grundbeitrag + (Leistungsbeitrag + Bonus) * Leistung Solaranlage

 

Inbetriebnahme ab 1. Januar 2023


Grundbeitrag bei Anlagen von 2 - 5 kWp: CHF 200


Grundbeitrag bei Anlagen über 5 kWp: CHF 0


Leistungsbeitrag bei Anlagen unter 30 kWp: CHF 440


Leistungsbeitrag bei Anlagen über 30 kWp: CHF 330


Bonus, wenn Neigungswinkel über 75 Grad: CHF 250


Beispiel Anlage (10 kWp, Neigungswinkel 35 Grad, in Betrieb am 1. Januar 2023): 0 + (440 + 0) * 10 = CHF 4400

Höhe der EIV für angebaute und freistehende Anlagen

Höhe EIV = Grundbeitrag + (Leistungsbeitrag + Bonus) * Leistung Solaranlage

 

Inbetriebnahme ab 1. Januar 2023


Grundbeitrag bei Anlagen von 2 - 5 kWp: CHF 200


Grundbeitrag bei Anlagen über 5 kWp: CHF 0


Leistungsbeitrag bei Anlagen unter 30 kWp: CHF 400


Leistungsbeitrag bei Anlagen von 30 - 100 kWp: CHF 300


Leistungsbeitrag bei Anlagen über 100 kWp: CHF 270


Bonus, wenn Neigungswinkel über 75 Grad:  CHF 100


Bonus für freistehende Anlagen, wenn Höhe über 1'500 m: CHF 250


Beispiel Anlage (10 kWp, Neigungswinkel 35 Grad, höhe 700m, in Betrieb am 1. Januar 2023): 0 + (400 + 0 + 0) * 10 = CHF 4000

Höhe der EIV für Anlagen ohne Eigenverbrauch

Höhe EIV = (Leistungsbeitrag + Bonus) * Leistung Solaranlage

 

Inbetriebnahme ab 1. Januar 2023


Leistungsbeitrag bei Anlagen unter 150 kWp: CHF 450


Leistungsbeitrag bei Anlagen über 150 kWp: Auktionen finden bei Pronovo statt


Bonus, wenn Neigungswinkel über 75 Grad: CHF 100 (angebaut) oder CHF 250 (integriert)


Beispiel Anlage (10 kWp, Neigungswinkel 35 Grad, in Betrieb am 1. Januar 2023): (450 + 0) * 10 = CHF 4500

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Neu können sich mehrere Parteien eines Wohngebäudes, mehrere Parzellen, mehrere Gewerbebetriebe zum Eigenverbrauch zusammenschliessen.

Ausgestaltung

  • Die Teilnehmenden gründen einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Die Stromversorger verfügen über Vertragsvorlagen.
  • Die Teilnehmenden schliessen ihre Wohnungen bzw. Grundstücke elektrisch hinter einem einzigen Zähler zusammen. Dieser dient als Zugang zum öffentlichen Stromnetz.
  • Die restlichen Zähler können aufgehoben werden.
  • Fortan erhält der Zusammenschluss nur noch eine Rechnung des Stromversorgers und rechnet den internen Verbrauch eigenständig ab.

 

Bedingungen

  • Eine verantwortliche Person vertritt den Zusammenschluss gegen aussen und bezahlt die Rechnungen des Stromversorgers.
  • Öffentlicher Grund (z.B. Strasse) darf nur mit Zustimmung des Eigentümers überquert werden.
  • Keine Benutzung des öffentlichen Stromnetzes zur Übertragung des Solarstroms zwischen den teilnehmenden Parteien.

 

Vorteile

  • Es gibt nur noch einen Messpunkt zum Anschluss der Solaranlage, der Eigenverbrauch steigt.
  • Die aufgehobenen Zähler sparen Kosten.
  • Wenn ein Zusammenschluss einen jährlichen Stromverbrauch von über 100’000 kWh hat, ist er berechtigt, den Strom auf dem freien Markt zu Marktpreisen zu beschaffen.

 

Nachteile

  • Administrativer Aufwand für die interne Abrechnung des Stromverbrauchs. Verschiedene Dienstleister können diese Aufgabe kostengünstig übernehmen.
  • Alle Teilnehmenden hinter dem Messpunkt müssen das gleiche Stromprodukt verwenden.
  • Entschliesst sich ein ZEV zur Beschaffung des Stroms auf dem freien Markt, ist eine Rückkehr in die Grundversorgung nicht mehr möglich.

Parteien und Funktionen eines ZEV

Steuervorteile

Private Nutzer
Investitionen in Solaranlagen können als Unterhaltskosten steuerlich geltend gemacht werden (Ausnahme Kanton Luzern). Bei einem typischen Grenzsteuersatz können die Käufer Steuern im Umfang von 20-30% der Anschaffungskosten sparen.

Gewerbliche Nutzer
Investitionen in Solaranlagen können linear abgeschrieben werden. Die Flexibilität in der Abschreibung ermöglicht es, die Investition steuerlich sinnvoll zu nutzen.

Links und Downloads

Die Annahme der Energiestrategie 2050 hat verschiedene Änderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen und Fördermassnahmen ausgelöst. Für die Photovoltaik sind insbesondere folgende Verordnungen wichtig:

Energieförderungsverordnung – Regelt Art und Höhe der Beihilfen
Stand 2017Änderungen 2019

 

Energieverordnung – Regelt insbesondere den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
Stand 2017  |  Änderungen 2019